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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 13.11.2014 - 1 BvR 2861/14
BVerfG 13.11.2014 - 1 BvR 2861/14 - Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit ohne weitere Begründung
Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, 24. September 2014, Az: 3 Bs 175/14, Beschluss
Tenor
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.
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Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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