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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 22.11.2012 - 2 BvR 2670/11
BVerfG 22.11.2012 - 2 BvR 2670/11 - Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Normen
§ 22 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 RVG
Vorinstanz
vorgehend BVerfG, 25. Juli 2012, Az: 2 BvE 9/11, Urteil
Tenor
-
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf insgesamt 500.000 € (in Worten: fünfhunderttausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2, § 22 Abs. 1 RVG).
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