Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 10.01.2012 - 1 BvR 3069/11
BVerfG 10.01.2012 - 1 BvR 3069/11 - Versagung von PKH für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde - Unzulässigkeit der beabsichtigten Verfassungsbeschwerde wegen Fristversäumung
Normen
§ 93 Abs 1 BVerfGG, § 114 S 1 ZPO
Vorinstanz
vorgehend Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 18. Juli 2011, Az: L 29 AS 1044/11 B PKH, Beschluss
vorgehend SG Berlin, 5. Mai 2011, Az: S 116 AS 11612/10, Beschluss
nachgehend BVerfG, 20. März 2012, Az: 1 BvR 3069/11, Kammerbeschluss
Tenor
-
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde wird abgelehnt.
Gründe
- 1
-
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts ist wegen fehlender hinreichender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Landessozialgerichts und des Sozialgerichts abzulehnen. Denn die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde könnte nicht fristgerecht erhoben werden (§ 93 Abs. 1 BVerfGG). Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 93 Abs. 2 BVerfGG) ist nicht gestellt.
- 2
-
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
- 3
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Nordost
AOK-Service-Telefon
Formulare
E-Mail-Service