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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 05.03.2024 - 2 BvR 130/24
BVerfG 05.03.2024 - 2 BvR 130/24 - Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer Strafsache - Verfehlung der Begründungs- und Substantiierungsanforderungen - Tenorbegründung
Normen
§ 23 Abs 1 S 2 Halbs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend BGH, 25. Oktober 2023, Az: 2 StR 186/23, Beschluss
vorgehend LG Frankfurt, 23. Dezember 2022, Az: 5/24 KLs - 7740 Js 227817/20 (4/22), Urteil
Tenor
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, ohne dass es auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ankommt. Sie genügt den Darlegungs- und Substantiierungserfordernissen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 Bundesverfassungsgerichtsgesetz offensichtlich nicht.
Gründe
- 1
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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