Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 29.05.2012 - 1 BvR 1395/11
BVerfG 29.05.2012 - 1 BvR 1395/11 - Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Vorinstanz
vorgehend BFH, 31. März 2011, Az: V S 4/11, Beschluss
vorgehend BFH, 16. September 2010, Az: V R 48/09, Urteil
vorgehend FG Münster, 13. August 2009, Az: 5 K 2784/07 U, Urteil
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2012 - 1 BvR 640/11 -).
-
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Nordost
AOK-Service-Telefon
Formulare
E-Mail-Service