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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 02.02.2012 - 1 BvR 3060/11
BVerfG 02.02.2012 - 1 BvR 3060/11 - Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde - mangels Erfolgsaussichten keine Gewährung von PKH - Tenorbegründung
Normen
§ 90 BVerfGG, § 114 S 1 ZPO
Vorinstanz
vorgehend Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 29. September 2011, Az: 8 UF 246/10 (PKH), Beschluss
vorgehend Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 14. Juli 2011, Az: 8 UF 246/10, Urteil
Tenor
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Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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