Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Arbeitsunfall
Arbeitsunfall
Versicherungsfall in der Unfallversicherung ist neben einer Berufskrankheit der Arbeitsunfall. Dies sind Unfälle, die Versicherte infolge ihrer versicherten Tätigkeit (z. B. als Arbeitnehmer, Blutspender, Schüler usw.) erleiden und zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
Versichert ist auch die mit der Tätigkeit im Unternehmen zusammenhängende, auch außerhalb der Arbeitszeit und Arbeitsstätte vorgenommene Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung des Arbeitsgerätes, sowie deren Erstbeschaffung auf Veranlassung des Unternehmers.
Versichert ist ferner das Zurücklegen eines mit der Tätigkeit im Unternehmen zusammenhängenden unmittelbaren Weges zur und von der Stätte der versicherten Tätigkeit. Das Abweichen vom unmittelbaren Weg wegen Bildung einer Fahrgemeinschaft oder um Kinder in eine Betreuung zu bringen, ist ebenfalls unfallversichert.
Ein Arbeitsunfall wird anerkannt und ggf. entschädigt, wenn sich der Unfall während einer versicherten Beschäftigung ereignete. Es muss also ein haftungsbegründender Zusammenhang bestehen zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall. Zu den versicherten Tätigkeiten gehört nicht nur die reine betriebliche Arbeitsleistung, sondern etwa auch die Teilnahme an Veranstaltungen von Berufsorganisationen, Sitzungen der Personalvertretung, Dienstreisen sowie betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen (Betriebsausflüge, in gewissem Umfang auch Betriebssport).
Wird die versicherte Tätigkeit im Homeoffice oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Unfallversicherungsschutz im gleichen Umfang wie bei der Ausübung der Tätigkeit auf der Arbeitsstätte. Auch die Wege aus dem Homeoffice zur Kita/Schule und wieder zurück sind versichert.
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