Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Rehabilitation und Teilhabe
Rehabilitation und Teilhabe
Hilfen bei körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung können notwendig sein,
- um die Behinderung (einschließlich chronischer Krankheiten) abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern, bzw.
- um zu verhüten, dass sich die Behinderung verschlimmert, oder um ihre Folgen zu mildern, und zwar unabhängig davon, welche Ursache die Behinderung hat.
Leistungen zur Teilhabe ermöglichen es behinderten Menschen, sich einen Platz in der Gemeinschaft – insbesondere im Arbeitsleben – zu sichern, der ihren Neigungen und Fähigkeiten entspricht.
Folgende Hilfen kommen in Betracht:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Die medizinische Rehabilitation kombiniert eine Vielzahl von Behandlungselementen aus unterschiedlichen Disziplinen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln, Heilmittel einschließlich Physio-, Sprach- und Ergotherapie, Psychotherapie, Schmerzbewältigungsverfahren, Entspannungsverfahren sowie weitere Hilfen zur Krankheitsbewältigung.
Die Behandlungen und Therapien sollen ganzheitlich wirken. Sie sind auf die Erkrankung abgestimmt und individuell gestaltet. Die Rehabilitation soll bestehende Beschwerden lindern und zudem aufzeigen, wie der Alltag auch mit verbleibenden Einschränkungen selbstständig gemeistert werden kann.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen insbesondere:
- Hilfen, um einen Arbeitsplatz zu erhalten oder zu erlangen, einschließlich Leistungen, um die Arbeitsaufnahme zu fördern, dazu gehören auch Eingliederungshilfen an Arbeitgeber,
- Berufsvorbereitung einschließlich einer Grundausbildung, die wegen der Behinderung erforderlich ist (z. B. für blinde Menschen),
- berufliche Anpassung, Ausbildung, Weiterbildung einschließlich eines schulischen Abschlusses, der erforderlich ist, um an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen,
- sonstige Hilfen zu Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderten Menschen eine angemessene Erwerbs- oder Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu ermöglichen.
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Hierzu zählen z. B.:
- Heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind,
- Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt,
- Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten,
- Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.
Finanzielle Leistungen
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten Versicherte während der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, je nachdem, welcher Leistungsträger zuständig ist, in der Regel entweder Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld. Darüber hinaus leistet die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der beruflichen Erstausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausbildungsgeld.
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