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Richtlinien

BRi – Begutachtungs-Richtlinien

Richtlinien zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach § 17 Absatz 1 SGB XI (Begutachtungs-Richtlinien - BRi)
Sozialversicherungsrecht
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BRi – Begutachtungs-Richtlinien



Ziff. 5.9. BRi, [KF 8] Weitere Empfehlungen und Hinweise für die Pflegekasse

Die gutachterlichen Empfehlungen unter den Punkten KF 7.1.1 bis KF 7.1.3 werden hier zusammengeführt und aufgelistet:

KF 8.1Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel,
KF 8.2Heilmittel und sonstige therapeutische Maßnahmen,
KF 8.3Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen,
KF 8.4Edukative Maßnahmen (Information, Beratung, Schulung, Anleitung),
KF 8.5Präventive Maßnahmen.

[KF 8.6] Beratung zu Leistungen zur verhaltensbezogenen Primärprävention nach § 20 Absatz 4 Nummer 1 SGB V

Wird eine Beratung zu Leistungen zur verhaltensbezogenen Primärprävention nach § 20 Absatz 4 Nummer 1 SGB V empfohlen, kann sich diese auf Maßnahmen/Kurse zu folgenden Handlungsfeldern beziehen:

  • -Bewegungsgewohnheiten (Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität, Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme),
  • -Ernährung (Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, Vermeidung und Reduktion von Übergewicht),
  • -Stress- und Ressourcenmanagement (Multimodales Stress- und Ressourcenmanagement, Förderung von Entspannung und Erholung),
  • -Suchtmittelkonsum (Förderung des Nichtrauchens, risikoarmer Umgang mit Alkohol/Reduzierung des Alkoholkonsums),

Gemäß den Ausführungen im "Leitfaden Prävention" sind grundsätzlich Settingmaßnahmen zur Erreichung der Zielgruppe Kinder und Jugendliche einer Förderung von individuellen Maßnahmen vorzuziehen.

Präventive Maßnahmen zum Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten:

Hierbei sind z. B. Maßnahmen zur Reduzierung von Bewegungsmangel durch Förderung der gesundheitssportlichen Aktivität sowie verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme zur Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken für Kinder ab dem 6. Lebensjahr in Betracht zu ziehen, z. B. Kinderrückenschule, Ganzkörpertraining für Kinder.

Präventive Maßnahmen zum Handlungsfeld Ernährung:

Hier kommen Präventionskurse zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung (ab 6 Jahren) sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung von Übergewicht infrage (Kurse zum Umgang zur gesundheitsgerechten Ernährung). Letztere richten sich an Kinder im Alter von 8 bis 18 Jahren, bei denen ein Übergewicht im Bereich der 90. bis 97. Perzentile der Häufigkeitsverteilung der alters- und geschlechtsspezifischen BMI-Werte besteht. Es wird die Kombination von Ernährung und Bewegung empfohlen.

Präventive Maßnahmen zum Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement:

Hier kommen Maßnahmen zur Entspannung (ab 6 Jahren) wie z. B. das Erlernen von progressiver Muskelentspannung oder Yoga für Kinder und zur Förderung von Stressbewältigungskompetenzen (ab 8 Jahren) infrage. Diese Maßnahmen sind für Kinder unter Einbeziehung der Familie und des sozialen Umfelds möglich.

Präventive Maßnahmen zum Umgang mit dem Thema Suchtmittelkonsum

kommen für Kinder und Jugendliche in Betracht, um den Einstieg in den Konsum von Tabak, Alkohol und anderen Drogen zu verhindern.


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