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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 5.2. VVGeneralauftrag
Ziff. 5.2. VVGeneralauftrag, Höchstregelentgelt
Die DGUV und die SVLFG teilen dem GKV-Spitzenverband die für die einzelnen Unfallversicherungsträger geltenden Jahresarbeitsverdienstgrenzen jährlich mit. Der GKV-Spitzenverband informiert die Krankenkassen daraufhin über die jeweils geltenden Höchstbeträge in geeigneter Weise.
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