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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V, zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Absatz 4 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung bei Erkrankung eines Kindes gemäß § 47 Absatz 10 SGB XIV [RS 2024/03]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 9.5.7.1. RS 2024/03, Mutterschaftsgeld und schwerste Erkrankung eines Kindes

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 Absatz 4 SGB V ruht nach § 49 Absatz 1 Nummer 3b SGB V während der Zeit, in der Mutterschaftsgeld bezogen wird (BSG, Urteil vom 18. 2. 2016 —B 3 KR 10/15 R).


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