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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Ziff. 3.1.1.1.2.11.2.2. RS 2022/06
Ziff. 3.1.1.1.2.11.2.2. RS 2022/06, Fortzahlung des Qualifizierungsgeldes
Die Aussagen zum Kurzarbeitergeld unter 3.1.1.1.2.5.2.2, 3.1.1.1.2.5.2.3 und 3.1.1.1.2.5.2.4 gelten beim Qualifizierungsgeld analog.
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