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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Ziff. 5.1.3.5. RS 2022/06
Ziff. 5.1.3.5. RS 2022/06, Einmalzahlungen im Rahmen einer Beschäftigung im Übergangsbereich
Werden Einmalzahlungen im Rahmen einer Beschäftigung innerhalb des Übergangsbereichs (§ 20 Absatz 2 SGB IV) gezahlt, ist die tatsächliche (nicht die beitragspflichtige) Bruttoeinmalzahlung bei der Krankengeldberechnung zu berücksichtigen (§ 47 Absatz 1 Satz 8 SGB V).
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