Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 5.5.10. RS 2022/06
Ziff. 5.5.10. RS 2022/06, Insolvenzgeld
Werden Arbeitnehmende im Insolvenzgeld-Zeitraum arbeitsunfähig krank, sind die zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls geltenden Rechtsvorschriften für die rechtliche Beurteilung des gesamten Falls bestimmend.
Beispiel 127: Berechnung Krankengeld bei Insolvenz mit AU während Freistellung
Insolvenzereignis | 1. 11. |
Insolvenzgeld-Zeitraum | 1. 8. bis 31. 10. |
Ende des Arbeitsverhältnisses | 31. 12. |
Freistellung von der Arbeit ab | 1. 10. |
Arbeitsunfähigkeit | 18. 10. bis 21. 12. |
Bezug von ALG | 1. 10. |
Ergebnis:
Vor AU-Beginn wurde bereits Arbeitslosengeld bezogen; es besteht Anspruch auf Leistungsfortzahlung gemäß § 146 SGB III. Krankengeld wird in Höhe des Arbeitslosengeldes ab 29. 11. gezahlt.
Beispiel 128: Berechnung Krankengeld bei Insolvenz mit AU vor Insolvenzzeitraum
Insolvenzereignis | 1. 11. |
Ende des Arbeitsverhältnisses | 31. 12. |
Arbeitsunfähigkeit | 18. 10. bis 21. 11. |
Ergebnis:
Vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit wurde kein Antrag auf Leistungen nach dem SGB III gestellt — das Beschäftigungsverhältnis besteht noch bis zum 31. 12. Es besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Kann die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nicht erfolgen, zahlt die Krankenkasse das Krankengeld nach § 47 SGB V und meldet den Erstattungsanspruch an den Arbeitgeber und den Insolvenzverwalter (jeweils vom 18. 10. bis 21. 11.) und an die Agentur für Arbeit (18. 10. bis 31. 10.) an.
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