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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.3.k. KVdRMeldeGs
Ziff. 2.3.k. KVdRMeldeGs, Änderung der Leistungsart
Ändert sich die Leistungsart (z. B. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Altersrente) kann sich eine Änderung im Krankenversicherungsverhältnis ergeben (z. B. Wegfall der Vorrangversicherung wegen Aufgabe einer Beschäftigung). Eine entsprechende Prüfung ist daher vorzunehmen.
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