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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.3.3. KVdRMeldeGs
Ziff. 3.3.3. KVdRMeldeGs, Änderung des Kranken- und/oder Pflegeversicherungsverhältnisses
Meldungen der Krankenkasse über Änderungen im Krankenversicherungsverhältnis/Pflegeversicherungsverhältnis, die zu einer Korrektur der Kennzeichnung durch den Rentenversicherungsträger führen, haben im Wesentlichen den Eintritt oder den Wegfall von Versicherungspflicht zur Ursache.
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