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BKV – Berufskrankheiten-Verordnung

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BKV – Berufskrankheiten-Verordnung



§ 11 BKV, Geschäftsordnung

§ 11 angefügt durch G vom 12. 6. 2020 (BGBl. I S. 1248) (1. 1. 2021).

(1) Der Sachverständigenbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des BMAS bedarf und veröffentlicht wird.

(2) In der Geschäftsordnung werden insbesondere die Einzelheiten über den Vorsitz und die organisatorische Durchführung der Sitzungen, die Bildung von Arbeitsgruppen sowie die Hinzuziehung externer Sachverständiger geregelt.


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