Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.1. GMG-Empf
Ziff. 3.1. GMG-Empf, EWR-Staaten und die Schweiz
Ein Leistungsanspruch nach § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V besteht in den EWR-Staaten (Liste siehe Anlage 3) sowie in der Schweiz. Begeben sich Versicherte zur Behandlung in einen künftigen EU-Staat, ist eine Kostenerstattung nur für Leistungen möglich, die ab dem EU-Beitrittsdatum in Anspruch genommen werden.
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