Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 1.3. AAGAvGs
Ziff. 1.3. AAGAvGs, Abgabegrund
1 Der Abgabegrund ist in den maschinellen Erstattungsanträgen 2-stellig numerisch verschlüsselt. 2 Für jeden Erstattungsantrag ist entsprechend des jeweiligen Erstattungsverfahrens der zutreffende Schlüssel zu verwenden. 3 Die zutreffenden Schlüsselzahlen sind der Anlage 2 zu entnehmen.
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