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Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum KSVG; Durchführung ab 1. 1. 1996 [RS 1996/01]
Sozialversicherungsrecht
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1996 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 11.12.4. RS 1996/01, Vorlage von Unterlagen

(1) Der Versicherte hat seine Einkommensteuerbescheide vorzulegen.

(2) Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Angaben des Versicherten über seine künstlerische Tätigkeit, sein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen oder andere für die Durchführung der Versicherung maßgebliche Tatsachen unzutreffend sein können, kann die Künstlersozialkasse verlangen, außer dem Einkommensteuerbescheid alle vorhandenen Unterlagen über

  • a)Vertragsbeziehungen, die zur Inanspruchnahme der künstlerischen Werke oder Leistungen geführt haben,
  • b)die dafür erhaltenen Entgelte sowie über die Aufwendungen, die nach den Vorschriften des Einkommensteuerrechts als Betriebsausgaben durch die künstlerische Tätigkeit veranlasst worden sind,
vorzulegen, soweit die Vorlage für die Feststellung der Versicherungspflicht, der Höhe der Beiträge oder Beitragszuschüsse erforderlich ist.

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