Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. D.V.2. RS 1991/01
Ziff. D.V.2. RS 1991/01, Anzurechnende Einkommen
Auf die Witwen-/Witwerrenten werden angerechnet
- - Erwerbseinkommen
- das sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und diesen vergleichbare Einkommen (ihrer Art nach vergleichbar wie z. B. Vorruhestandsgeld, Überbrückungsgeld vom Arbeitgeber, Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, Entschädigungen für Abgeordnete)
- - Erwerbsersatzeinkommen
- das sind z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, [Saison-Kurzarbeitergeld], Arbeitslosengeld, [Insolvenzgeld], Mutterschaftsgeld[, Elterngeld], Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, [Leistungen der landwirtschaftlichen Alterssicherung], Verletztenrenten der Unfallversicherung, Ruhegehalt aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, Unfallruhegehalt, Renten der öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen bestimmter Berufsgruppen, Berufsschadensausgleich.
Aktionen
Kontakt zur AOK Nordost
AOK-Service-Telefon
0800 2650800
Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formulare
Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
E-Mail-Service
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück