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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. A.II.6.2.3. RS 1997/01
Ziff. A.II.6.2.3. RS 1997/01, Bezieher von Entgeltersatzleistungen
Regelungen über die Zahlung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei Beziehern von Entgeltersatzleistungen enthalten die Absätze 3 bis 5 des § 349 SGB III.
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