Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. A.III.2.5. RS 2002/02
Ziff. A.III.2.5. RS 2002/02, Merkblatt zur Antragspflichtversicherung
(1) Die Rentenversicherungsträger haben ein Merkblatt zur Antragspflichtversicherung erarbeitet, das sie den Krankenkassen und den Unfallversicherungsträgern im jeweiligen Zuständigkeitsbereich zur Verfügung stellen. Es liegt als Anlage 2 bei.
(2) In den Fällen des Bezugs von Krankengeld durch Selbständige, in denen die Vorpflichtversicherung nicht erfüllt wird, haben sich die Krankenkassen bereit erklärt, ihre Versicherten auf die Möglichkeit der Antragspflichtversicherung hinzuweisen. Dies kann im Zusammenhang mit der Prüfung der Vorpflichtversicherung und dem für diese Zwecke verwendeten Fragebogen (vgl. hierzu Ausführungen unter Abschnitt A.III.1.1.9) erfolgen.
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