Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 7. RS 2004/04
Ziff. 7. RS 2004/04, Leistungsabgrenzung bei Kassenwechsel
Es wird auf die Ausführungen der Gemeinsamen Verlautbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Leistungsabgrenzung bei Kassenwechsel [in der jeweils geltenden Fassung, siehe RS 2008/04] verwiesen.
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