Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 1.3. RS 2010/05
Ziff. 1.3. RS 2010/05, Abweichende Betriebsstruktur
Zwischen der Rentenversicherung und der Unfallversicherung wird bilateral eine Lösung für abweichende Betriebsstrukturen vereinbart, aufgrund derer von den Regelungen dieser Verlautbarung abgewichen werden kann.
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