Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.1.7.6. RS 2016/09
Ziff. II.1.7.6. RS 2016/09, Bezug von Elterngeld sowie Inanspruchnahme von Elternzeit
(1) Pflegepersonen, die neben der Pflegetätigkeit Elterngeld beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen, können nach § 3 Satz 1 Nummer 1a SGB VI rentenversicherungspflichtig sein.
(2) In der Arbeitslosenversicherung geht bei dem Zusammentreffen der Versicherungspflicht als Pflegeperson und der Versicherungspflicht aufgrund einer Erziehungszeit die Versicherungspflicht nach § 26 Absatz 2a SGB III aufgrund der Erziehungszeit vor.
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