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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.3.4. RS 2022/07
Ziff. 2.3.4. RS 2022/07, sonstige Einkünfte
Zu den sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 EStG gehören u. a. Einkünfte aus Leibrenten (vgl. Ausführungen zu 2.3.4.1), Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (vgl. Ausführungen zu 2.3.4.2), Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, Einkünfte aus sonstigen Leistungen (z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände) und Einkünfte aus Abgeordnetenbezügen.
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