Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 5.2. HhScheckGs
Ziff. 5.2. HhScheckGs, Datensätze und Datenbausteine
Für die Datenübermittlung zwischen Arbeitgebern und der Datenannahmestelle der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sind die fachlichen Datensätze "Elektronischer Haushaltsscheck" (DSHS) mit den zugehörenden Datenbausteinen zu verwenden (Anlage 5).
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