Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. IV.5.4. RS 2015/07
Ziff. IV.5.4. RS 2015/07, Erstattungsansprüche wegen sonstiger vorrangiger Sozialleistungen
(1) Besteht ein Erstattungsanspruch wegen der vorrangigen Gewährung sonstiger, der Beitragspflicht zur Kranken- oder Pflegeversicherungspflicht unterliegenden Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld), sind die überzahlten Beiträge nicht im Rahmen eines Erstattungsanspruchs geltend zu machen.
(2) Das Konstrukt des monatlichen Pauschalbeitrags für Bezieher von Arbeitslosengeld II sieht keine Bereinigung der beitragspflichtigen Einnahmen aufgrund dieses Leistungsbezugs vor.
Kontakt zur AOK Nordost
AOK-Service-Telefon
Formulare
E-Mail-Service