Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.3. BR-AlVGs
Ziff. 4.3. BR-AlVGs, Keine Feststellung wegen fehlender Mitwirkung
1 Kann wegen fehlender Mitwirkung eine Entscheidung nicht getroffen werden, wird der Arbeitgeber mit dem Bescheid aufgefordert, die Meldung zu stornieren. 2 Der Arbeitgeber ist darauf hinzuweisen, dass eine Entscheidung über das Vorliegen einer Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit mangels Mitwirkung nicht getroffen werden konnte. 3 Die Einzugsstelle ist gehalten, die Stornierung zu überwachen.
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