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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.2.3. MDK-RL
Ziff. 2.2.3. MDK-RL, Arzneimittelversorgung
(1) Im Bereich der Arzneimittelversorgung kommt eine Beratung der Spitzenverbände der Krankenkassen über Wirksamkeit und therapeutischen Nutzen von Arzneimitteln in Betracht. Es besteht medizinischer Beratungsbedarf durch den Medizinischen Dienst bei
- - Unterstützung der Krankenkassen in den Prüfungsausschüssen und bei der Prüfung der ärztlichen Verordnungsweise in Grundsatzfragen.
- Beurteilungskriterien sind:
- o Verordnungsstruktur (aufwendige - preiswerte Verordnungen),
- o Menge der verordneten Arzneimittel,
- o Generika-Anteil,
- o Häufiger Wechsel zwischen verschiedenen Arzneimitteln.
- - Unterstützung und Beratung der Krankenkassen oder ggf. Ärzten im Hinblick auf
- o besondere Therapierichtungen (homöopathische -anthroposophische Arzneimittel),
- o Versicherteninformation, z. B. zu Festbeträgen,
- o Beratung über verordnungsfähige Arzneimittel.
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