Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. D.II.1.e. RS 1988/02
Ziff. D.II.1.e. RS 1988/02, Praktikanten und zur Berufsausbildung Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt
Nach § 245 Absatz 1 SGB V gelten für die nach § 5 Absatz 1 Nummer 10 SGB V krankenversicherungspflichtigen Praktikanten und zur Berufsausbildung Beschäftigten ohne Arbeitsentgelt als Beitragssatz 7/10 des . . . allgemeinen Beitragssatzes . . .
Aktionen
Kontakt zur AOK Nordost
AOK-Service-Telefon
0800 2650800
Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formulare
Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
E-Mail-Service
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück