Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 14.1. RS 1992/01
Ziff. 14.1. RS 1992/01, Allgemeines
Die Verpflichtung zur Überprüfung der Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung durch das Krankenhaus ist verstärkt worden. Das Gleiche gilt für die Möglichkeit einer vorrangigen [ stationsäquivalenten,] teilstationären, vor- und nachstationären sowie ambulanten Erbringung von Krankenhausbehandlung. . .
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