Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 67 Kind-RL
§ 67 Kind-RL, Evaluation
(1) 1 Das Screening auf kritische angeborene Herzfehler mittels Pulsoxymetrie bei Neugeborenen wird anhand einer repräsentativen Stichprobe hinsichtlich Qualität und Zielerreichung anhand der Zielparameter gemäß Absatz 2 evaluiert. 2 Der G-BA beauftragt spätestens bis zum 31. 12. 2018 ein unabhängiges wissenschaftliches Institut mit der Evaluation. 3 Der G-BA wird in einem gesonderten Beschluss die Kriterien festlegen, nach denen ein unabhängiges wissenschaftliches Institut unter Hinzuziehung von ausgewählten Leistungserbringern und unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen das Screening auf kritische angeborene Herzfehler mittels Pulsoxymetrie bei Neugeborenen bewertet.
(2) Zielparameter für die Evaluation sind insbesondere
- - Anteil der Neugeborenen, bei denen ein Screening mittels Pulsoxymetrie durchgeführt wurde,
- - Anteil der Neugeborenen mit einem unauffälligen Befund bei der Erstmessung (Sauerstoffsättigung ≥ 96 %),
- - Anteil der Neugeborenen mit einer auffälligen Erstmessung (Sauerstoffsättigung < 90 %),
- - Anteil der Neugeborenen mit einem kontrollbedürftigen Befund in der Erstmessung (Sauerstoffsättigung 90 % bis < 96 %),
- - Anteil der Neugeborenen mit einer unauffälligen Kontrollmessung (Sauerstoffsättigung ≥ 96 %),
- - Anteil der Neugeborenen mit einer auffälligen Kontrollmessung (Sauerstoffsättigung < 96 %),
- - Anteil der Neugeborenen, die an eine Fachärztin oder einen Facharzt gemäß § 62 Absatz 3 weitergeleitet wurden,
- - Anteil der falsch-positiven Befunde,
- - Anzahl der im Screening detektierten kritischen angeborenen Herzfehler,
- - Zeitverlauf der Diagnostik und Therapiereinleitung bei kritischen angeborenen Herzfehlern.
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