Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. A.I.1.1. RS 1998/03
Ziff. A.I.1.1. RS 1998/03, Allgemeines
Nach den bisherigen Bestimmungen der ArEV sind die dort angeführten pauschal besteuerten Bezüge unter gewissen Umständen dem Arbeitsentgelt nicht hinzuzurechnen und damit beitragsfrei, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz erhebt.
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