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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 36 SGB IX Ziff. 4. RS 2001/02
§ 36 SGB IX Ziff. 4. RS 2001/02, Förderung von Rehabilitationsdiensten oder -einrichtungen
Absatz 3 ermöglicht den Rehabilitationsträgern die Förderung von Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen im Rahmen des geltenden Rechts. Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine derartige Vorschrift und damit keine Möglichkeit zu einer solchen Förderung.
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