Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. I.2.c. RS 2002/03
Ziff. I.2.c. RS 2002/03, Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht
Bislang krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 40 500 EUR im Laufe des Jahres 2002 überschreitet, scheiden nach § 6 Absatz 4 SGB V zum 31. 12. 2002 aus der Krankenversicherungspflicht aus, vorausgesetzt, dass ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt auch die für das Kalenderjahr 2003 geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze von 45 900 EUR übersteigt.
Kontakt zur AOK Nordost
AOK-Service-Telefon
Formulare
E-Mail-Service