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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. I.4. RS 2007/09
Ziff. I.4. RS 2007/09, Ausdehnung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Absatz 1 Satz 2 SGB IV auf Abkömmlinge
(1) Das nach § 7a Absatz 1 Satz 2 in Verb. mit § 28a Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d und Buchstabe e SGB IV durchzuführende Statusfeststellungsverfahren wird mit Wirkung vom 1. 1. 2008 auf "Abkömmlinge" ausgedehnt.
(2) Das Statusfeststellungsverfahren für Abkömmlinge ist in allen Fällen durchzuführen, in denen die Beschäftigung nach dem 31. 12. 2007 aufgenommen wird.
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