Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.4.5. RS 2010/03
Ziff. 2.4.5. RS 2010/03, Nebenbeschäftigung/-tätigkeit
(1) Für das Vorliegen einer Altersteilzeitbeschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sind neben der Altersteilzeitbeschäftigung ausgeübte Beschäftigungen bei einem anderen Arbeitgeber oder selbständige Tätigkeiten unschädlich. Dies gilt — abweichend von der Altersteilzeitbeschäftigung im förderrechtlichen Sinne — unabhängig von deren Umfang.
(2) Dabei ist im Rahmen von Altersteilzeitarbeit im Blockmodell unerheblich, ob die Nebenbeschäftigung/-tätigkeit während der Arbeits- oder Freistellungsphase ausgeübt bzw. begonnen wird.
(3) Im besonderen Einzelfall kann auch die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (Nebentätigkeit) für den eigenen Arbeitgeber für die Altersteilzeitarbeit unschädlich sein, wenn diese nicht im Rahmen eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses erfolgt und damit keinen Bezug zur Altersteilzeitarbeit hat.
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