Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 25 KFE-RL
§ 25 KFE-RL, Klinische Untersuchungen
Die klinischen Untersuchungen umfassen bei Männern folgende Leistungen:
- - Gezielte Anamnese,
- - Inspektion und Palpation des äußeren Genitales einschließlich der entsprechenden Hautareale,
- - Abtasten der Prostata vom After aus,
- - Palpation regionärer Lymphknoten,
- - Befundmitteilung mit anschließender diesbezüglicher Beratung.
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