Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. 3.2.1.2. VVGeneralauftrag
Ziff. 3.2.1.2. VVGeneralauftrag, Bezug einer Vollrente wegen Alters oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
Wird bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit bereits Vollrente wegen Alters oder Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen, wirkt sich der Rentenbezug nicht auf den Verletztengeldanspruch aus. Die Krankenkasse zahlt Verletztengeld nach Maßgabe dieser Vereinbarung.
Aktionen
Kontakt zur AOK Nordost
AOK-Service-Telefon
0800 2650800
Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formulare
Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
E-Mail-Service
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück