Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 266 HGB
§ 266 HGB, Gliederung der Bilanz
(1) 1 Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. 2 Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. 3 Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden. 4 Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.
(2) Aktivseite
- A. Anlagevermögen:
- I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
- 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte;
- 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
- 3. Geschäfts- oder Firmenwert;
- 4. geleistete Anzahlungen;
- II. Sachanlagen:
- 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
- 2. technische Anlagen und Maschinen;
- 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
- 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
- III. Finanzanlagen:
- 1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
- 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
- 3. Beteiligungen;
- 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- 5. Wertpapiere des Anlagevermögens;
- 6. sonstige Ausleihungen.
- I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
- B. Umlaufvermögen:
- I. Vorräte:
- 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
- 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
- 3. fertige Erzeugnisse und Waren;
- 4. geleistete Anzahlungen;
- II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
- 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
- 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
- 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- 4. sonstige Vermögensgegenstände;
- III. Wertpapiere:
- 1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
- 2. sonstige Wertpapiere;
- IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.
- I. Vorräte:
- C. Rechnungsabgrenzungsposten.
- D. Aktive latente Steuern.
- E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.
(3) Passivseite
- A. Eigenkapital:
- I. Gezeichnetes Kapital;
- II. Kapitalrücklage;
- III. Gewinnrücklagen:
- 1. gesetzliche Rücklage;
- 2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen;
- 3. satzungsmäßige Rücklagen;
- 4. andere Gewinnrücklagen;
- IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
- V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
- B. Rückstellungen:
- 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
- 2. Steuerrückstellungen;
- 3. sonstige Rückstellungen.
- C. Verbindlichkeiten:
- 1. Anleihen
- davon konvertibel;
- 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
- 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
- 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
- 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
- 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
- 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- 8. sonstige Verbindlichkeiten,
- davon aus Steuern,
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
- D. Rechnungsabgrenzungsposten.
- E. Passive latente Steuern.
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