Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 38 SGB V Ziff. 1. RS 1988/01
§ 38 SGB V Ziff. 1. RS 1988/01, Einordnung und Art der Leistung
(1) Die Haushaltshilfe ist eine Leistung der Krankenbehandlung, Versicherungsfall für diese Leistung ist deshalb die behandlungsbedürftige Krankheit. Es handelt sich um eine Sach- und Rechtsanspruchsleistung. Haushaltshilfe nach Absatz 1 ist eine Regelleistung, Haushaltshilfe nach Absatz 2 eine Mehrleistung.
(2) Die Haushaltshilfe bei Mutterschaft ist in [§ 24h SGB V/§ 10 KVLG 1989] geregelt.
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