Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 92a ArbGG
§ 92a ArbGG, Nichtzulassungsbeschwerde
1 Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Landesarbeitsgericht kann selbständig durch Beschwerde angefochten werden. 2 § 72a Absatz 2 bis 7 ist entsprechend anzuwenden.
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