Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. I.8. MobRehaEmpf
Ziff. I.8. MobRehaEmpf, Behandlungselemente
(1) Zu den Behandlungselementen der mobilen Rehabilitation zählen insbesondere
- - Ärztliche Behandlung und Betreuung, Planung und Überwachung des Therapieprogramms,
- - Rehabilitationsbezogene Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln,
- - Physiotherapie einschließlich Physikalischer Therapie und Sporttherapie,
- - Ergotherapie,
- - Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie,
- - Psychologische Beratung und Therapie,
- - Psychotherapie (indikationsabhängig),
- - Ernährungsberatung,
- - Soziale Beratung,
- - Rehabilitative Pflege (Grund- und Behandlungspflege ist kein Behandlungselement der Mobilen Rehabilitation),
- - Beratung und Anleitung von An- und Zugehörigen
(2) Der Einsatz der Behandlungselemente erfolgt in der mobilen Rehabilitation in der unmittelbaren Alltagspraxis und soweit erforderlich bereits unter kontinuierlichem Einbezug der An- und Zugehörigen. Die Behandlungselemente variieren entsprechend der jeweiligen Indikation.
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