Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. I.13. MobRehaEmpf
Ziff. I.13. MobRehaEmpf, Entlassungsbericht
(1) Nach Beendigung der mobilen Rehabilitation erhält der Rehabilitand einen Entlassungsbericht innerhalb von 2 Wochen mit folgenden Angaben:
- - Rehabilitationsverlauf unter Angabe der vereinbarten Rehabilitationsziele und der durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen bzw. des Rehabilitationsplans,
- - Ergebnisse der abschließenden Diagnostik, Assessments und der Zielerreichung,
- - sozialmedizinischen Beurteilung, die Angaben umfasst
- - zum Leistungsvermögen im Alltag,
- - zur Selbständigkeit/zum Hilfebedarf bei den Verrichtungen des täglichen Lebens,
- - zur Krankheitsverarbeitung und zur psychosozialen Situation und Betreuung,
- - zur Frage der Vermeidung oder Minderung von Pflegebedürftigkeit und der Gestaltung des Pflege- und Unterstützungsarrangements,
- - Empfehlungen zur Nachsorge und ggf. weiterführende Maßnahmen zur Teilhabesicherung,
- - Angaben zur Überleitung in andere Versorgungsstrukturen (Selbsthilfegruppen, Angehörigenbetreuung, professionelle Pflege in den verschiedenen Strukturen: ambulante Pflege, Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege).
(2) Liegt zum Zeitpunkt der Entlassung noch kein endgültiger Entlassungsbericht vor, sind dem Versicherten vorab relevante Informationen insbesondere zur Nachbehandlung mitzugeben.
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