Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. 1.3.5.4. RS 2006/06
Ziff. 1.3.5.4. RS 2006/06, § 2 Absatz 1 Nummer 10 SGB VII (Ehrenamtlich Tätige)
Unfallversicherungsschutz nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 SGB VII besteht für Personen, die Pflegetätigkeiten im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift (z. B. für eine katholische oder evangelische Kirchengemeinde) ausüben.
Aktionen
Kontakt zur AOK Nordost
AOK-Service-Telefon
0800 2650800
Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formulare
Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
E-Mail-Service
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück