Pfändungsrechner 2022

Die Pfändung des Arbeitseinkommens (Lohnpfändung) ist eine der häufigsten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Der Pfändungsrechner der AOK erspart den Blick in die Pfändungstabelle. Mit einem Klick sehen Sie das unpfändbare Einkommen, das Sie einem verschuldeten Mitarbeiter auszahlen können.

Erhöhung der Pfändungsgrenzen 2022

Die Pfändungsfreigrenzen, die das Existenzminimum von Arbeitnehmern und ihren engsten Familienangehörigen schützen, wurden zum 1. Juli 2022 nach dem Maßstab der Änderung des einkommensteuerrechtlichen Grundfreibetrags angepasst. Der Pfändungsfreibetrag liegt nun bei 1.330,16 Euro monatlich. Aufgrund der Rundungsvorschrift in § 850c Absatz 5 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) ist Arbeitseinkommen sogar bis zu einer Höhe von 1.339,99 Euro pfändungsgeschützt. Mit dem AOK-Pfändungsrechner ermitteln Sie anhand der aktuellen Pfändungstabelle nach § 850 c den pfändbaren Anteil eines Gehalts. Geben Sie dazu einfach Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten in den Rechner ein.

Pfändbares Einkommen ab 1. Juli 2022

Ihre Angaben

Unterhaltsberechtigte

Alle Angaben ohne Gewähr

Was können Sie mit dem Pfändungsrechner ermitteln?

Mit dem Pfändungsrechner erfahren Sie:

  • Wie hoch ist das unpfändbare Einkommen im Monat?
  • Wie hoch ist der pfändbare Anteil des Nettoeinkommens?
  • Wie erhöht sich der unpfändbare Anteil des Einkommens bei unterhaltsberechtigten Angehörigen?

Tipps für Benutzer

Der Pfändungsrechner ermittelt den Pfändungsfreibetrag anhand des monatlichen Nettoeinkommens des Arbeitnehmers. Die Unterhaltspflichten des unter Lohnpfändung stehenden Mitarbeiters werden dabei vom Rechner berücksichtigt. Es können bis zu vier und mehr Personen als Unterhaltsberechtigte ausgewählt werden.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 18.04.2023

Weiteres zum Thema

Aktuelles

  • Teilnehmende eines Trends & Tipps Online-Seminars sitzen an einem Tisch und schauen sich die Präsentation an.
    07.10.2024 | Online-Seminar

    Trends & Tipps 2025

    Sie möchten wissen, was im nächsten Jahr in der SV wichtig wird? Melden Sie sich jetzt zu einem der kostenfreien Online-Seminare an.
  • Ein Mann neigt sich aus einem Fahrstuhl und spiegelt sich in der Seitenwand.
    22.11.2024 | Der neue AOK-Rückentrainer

    Rückendeckung für Ihr Team

    Mit dem neuen AOK-Rückentrainer lassen sich Rückenbeschwerden verhindern – auch am Arbeitsplatz.
  • Das Verfahren zur eAU wird verbessert. Ärztin am Schreibtisch im Gespräch mit Patientin.
    22.11.2024 | Jahreswechsel 2024/2025

    Neues bei der eAU

    Zum neuen Jahr wird das eAU-Verfahren erweitert und verbessert. Was Arbeitgeber dazu wissen sollten.

Kontakt zur AOK Nordost

Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück