Category Image
Rundschreiben

2011 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum papierlosen Datenaustausch zwischen den Krankenkassen und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen aus vertragsrechtlicher Sicht [RS 2011/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2011 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 2.2. RS 2011/01, Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer gemäß § 293 SGB V

(1) Für die ordnungsgemäße Abrechnung im DTA ist ein bundesweit einheitliches Kennzeichen erforderlich. Die Kassenärztliche (KBV) und auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) führen jeweils ein bundesweites Verzeichnis der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Zahnärzte sowie Einrichtungen. Das Verzeichnis enthält Angaben über die Arzt- und Zahnarztnummer, persönliche Angaben zu Namen und Anschrift, Beginn und Ende der Gültigkeit der Arzt- oder Zahnarztnummer.

(2) . . .


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück