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Rundschreiben

2013 - Rundschreiben Nr. 10

Gemeinsames Rundschreiben zu Einnahmen zum Lebensunterhalt [RS 2013/10]
Sozialversicherungsrecht
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2013 - Rundschreiben Nr. 10



Ziff. 6.2. RS 2013/10, Renten nach dem BVG/BEG

Nicht zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt zählen Grundrenten, die Beschädigte nach dem BVG oder nach anderen Gesetzen in entsprechender Anwendung des BVG erhalten, sowie Renten oder Beihilfen, die nach dem BEG für Schäden an Körper und Gesundheit gezahlt werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem BVG (§ 62 Absatz 2 Satz 4 SGB V).


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